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Förderübersichten

Öffentliche Förder- und Kreditprogramme von Bund und Land sowie des örtlichen Energieversorgers helfen bei der Realisierung eines energieeffizienten Gebäudes, einer nachträglichen Wärmedämmung, einer effizienten Heizungsanlage und bei der Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Da die Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energien keine eigenen Förderübersichten anbietet, wird hier auf das Angebot der neutralen Landeseinrichtung EnergieAgentur.NRW zurückgegriffen. Die EnergieAgentur.NRW bietet auf ihren Seiten stets aktuelle und komprimierte Übersichten zu verschiedenen Themen.

Folgende Hinweise zu den Förderprogrammen möchten wir Ihnen gerne geben:

  • Die Auswahl und Beschreibung der genannten Programme erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind vom Antragsteller vor Antragstellung zu überprüfen. Es wird keine Gewähr für die Bewilligung von Finanzmitteln übernommen, denn in der Regel besteht kein Anspruch auf Förderung.
  • Bewilligungen können nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt werden, wobei die Bearbeitung meistens in der Reihenfolge der Antragseingänge (sog. "Windhundverfahren") erfolgt.
  • Bei den meisten Programmen darf die Maßnahme erst nach Bewilligung der Förderung begonnen werden. Als Maßnahmenbeginn gilt in der Regel die Vergabe von Ausführungsaufträgen. Planungsarbeiten und die entsprechenden Aufträge hierzu fallen nicht darunter.

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